Fachschule Umweltschutztechnik – Vollzeit
- Aufgabenfelder
- Ausbildungsziel
- Zulassungsvoraussetzungen
- Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsinhalte
- Unterrichtsfächer und Lerninhalte
- Prüfungsfächer
- Finanzierung
- Anmeldung
Aufgabenfelder
Im gewerblichen, industriellen und im kommunalen Bereich liegen typische Aufgabenfelder der Umweltschutztechnikerin und des Umweltschutztechnikers:
In der chemischen, elektronischen und biologischen Analyse und Beurteilung von Abfall-, Boden-, Wasser- und Abwasserproben.
In der Durchführung, Bewertung und Dokumentation von Emissions- und Immissionsmessungen in Bezug auf Luft und Lärm im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Vermeidung, umweltverträglichen Beseitigung bzw. Wiederverwertung von Abfällen.
Beratung über Schadstoffwirkungen und Möglichkeiten zur Verminderung und Vermeidung.
Überwachung der Einhaltung von Umweltgesetzen und kostengerechte Umsetzung gesetzlicher Umweltauflagen und Mitwirkung bei Investitionsentscheidungen.
Anwendung von Rechtsgrundlagen im betrieblichen Umweltschutz.
Beratung in betrieblichen Angelegenheiten des Immissionsschutzes.
Mitwirkung bei Planung, Ausführung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen sowie baulicher Schutzmaßnahmen.
Analyse und Optimierung von Betriebsabläufen, z. B. mit dem Ziel, überflüssige Energie- und Materialkosten einzusparen.
Beratung bei der Anwendung regenerativer Energieformen, sowie Beratung und Mitarbeit bei Gebäudeenergiekonzepten zur rationellen Energienutzung.
Betreuung von Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes; Öffentlichkeitsarbeit, Umweltberatung und Umweltpädagogik.
Ausbildungsziel
Zulassungsvoraussetzungen
Sie verfügen über einen Berufsschul- und Ausbildungsabschluss, sowie berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr in einem für die Fachschule förderlichen Beruf, oder Sie haben einen Ausbildungsabschluss in einem anderen Berufsbereich und können jedoch berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren Dauer in einem für die Fachschule förderlichen Beruf nachweisen.
Sie möchten Ihre Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt vergrößern. Sie möchten gemeinsam mit ca. 25 anderen zukünftigen Technikerinnen und Technikern noch einmal für 2 Jahre zur Schule gehen und in praxisorientierten Unterrichtsverfahren auf eine neue, anspruchsvolle berufliche Tätigkeit vorbereitet werden. Der Hauptwohnsitz muss in Hamburg sein. Sollten Zweifel zur Zulassung zur fachschulischen Weiterbildung bestehen bieten wir gerne individuelle Beratung an.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre (4 Semester). Der Unterricht findet an 5 Tagen pro Woche statt. Es gilt die Hamburger Ferienregelung.
Ausbildungsinhalte
Die 2jährige Weiterbildungsmaßnahme zur/zum Staatlich geprüften Umweltschutztechniker/in an der BS 08 wird seit Inkrafttreten der neuen „Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer der Fachbereiche Technik, Wirtschaft und Gestaltung (APO-FS TWG) vom 16. Juli 2002“ in handlungsorientierten Lernfeldern durchgeführt.
Die Lernfelder werden in zusammenhängenden Blöcken im zeitlichen Umfang von 4-5 Wochen nacheinander durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erlangen neben der fachlichen Kompetenz ein hohes Maß an eigenständiger fachlicher Recherchefähigkeit, an Teamfähigkeit sowie Personal-, Sozial-, Lern- und Methodenkompetenz. Es werden praktische Untersuchungen und Messungen durchgeführt (Boden-, Wasseranalyse, Lärm- und Staubmessungen…). Die Lernfelder simulieren Praxissituationen und konkrete Aufgabenstellungen aus der Umweltschutztechnik. In vielen Lernfeldern finden Exkursionen statt (z. B. Müllverbrennungsanlagen, Recyclinganlagen, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen u. a.).
Unterrichtsfächer und Lerninhalte
Lernbereich I
Lernfelder – Lernfeldstunden (1800 Std.)
- Umweltbildung gestalten Basiswissen, Labor, Exkursionen, Klassenfahrt
- Anlagentechnik für Recycling dokumentieren
- Abfallkonzepte entwickeln
- Bauliche Eingriffe in die Natur mit einem Naturschutzgutachten ökologisch verantwortlich optimieren
- Beratungsgespräche für energetische Sanierungen planen, durchführen und reflektieren
- Abwasserbehandlungsanlagen analysieren und optimieren
- Siedlungen durch Beteiligungsprozesse nachhaltig planen
- Gewässergüte analysieren und dokumentieren und einen Maßnahmenkatalog entwickeln und vertreten
- Sanierungsvorschlag für Altlasten planen und bewerten
- Alternative Energieversorgungskonzepte entwerfen
- Risiken der Trinkwasserversorgung untersuchen und Empfehlungen zur Wasseraufbereitung und Wasserförderung darstellen
- Arbeitsplatzgefahren beurteilen
- Klimaschutzkonzepte entwerfen
- Bodenproben analysieren und in einem Bodengutachten beurteilen
- Berufsspezifisches Projekt durchführen Betriebspraktikum, Facharbeit
Lernbereich II
- Wirtschaft und Gesellschaft (80 Std.)
Analyse des Arbeitsfeldes Umweltschutztechnik; wirtschaftliche Grundbegriffe; Grundlagen der Rechtsordnung
Umweltrecht, öffentliches Baurecht und Raumplanungsrecht, Organisation von Verwaltungen und Behörden: Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftspolitik; Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie; Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, - Sprache und Kommunikation (120 Std.)
Förderung der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit, Informieren, Argumentieren, Überzeugen, Textanalysen; Sprachliche Strukturen und Normen; Präsentation und Moderation
- Fachenglisch (120 Std.)
Erweiterung des englischen Wortschatzes; Bearbeitung englischer Texte; Fachbereichsbezogene Umgangssprache; Technisches Englisch
- Mathematik (160 Std.)
Lineare Gleichungssysteme, Differentialrechnung, Integralrechnung, u. a. (Vorbereitungen auf die Fachhochschulreifeprüfung)
- Wahlpflicht (120 Std.)
Lernsituationen für verschiedene Lerngruppen entwickeln,
Ausbilden und die fachgerechte Ausbildung im Betrieb sicherstellen (AdA), Geo-caching, Lehrpfad, usw. Wohnraumhygiene bewerten und Sanierungskonzept erstellen
Prüfungsfächer
Durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-FS TWG) sind die Anforderungen an die Abschlussprüfung geregelt.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen und einer Facharbeit mit anschließender Präsentation. Sie kann um eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt jeweils fünf Zeitstunden. Die Abschlussprüfung unterscheidet Prüfungskompetenzbereich 1 und 2.
Mit dem Prüfungskompetenzbereich 1 werden schwerpunktmäßig die Fach- und Problemlösungskompetenzen der Schülerinnen und Schülern überprüft. Inhaltlich bezieht sie sich auf zwei der fünfzehn definierten Lernfelder der jeweiligen Fachrichtung. Die Schule gibt den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Ausbildung schriftlich bekannt, welches die für ihre Prüfung relevanten Lernfelder sind.
Mit dem Prüfungskompetenzbereich 2 werden die planerischen und unternehmerischen Fähigkeiten, strukturelles Überblickswissen und die Führungskompetenz der Schülerinnen und Schüler überprüft. Inhaltlich bezieht sie sich auf zwei Lernfelder der jeweiligen Fachrichtung, die nicht mit den Lernfeldern des Prüfungskompetenzbereich 1 identisch sind.
Der Prüfungskompetenzbereich 3 umfasst die Durchführung und Dokumentation eines berufsspezifischen Projekts im Rahmen einer Facharbeit, sowie deren anschließende Präsentation. Der Prüfling erhält vor Beginn der Facharbeit ein Bewertungsraster. Die Facharbeit wird möglichst mit betrieblicher Anbindung in einem für diese Fachrichtungen sinnvollen Lernfeld erstellt. Sie ist innerhalb des letzten Schulhalbjahres anzufertigen. Die Präsentation der Facharbeit dauert 30 Minuten.
Eine aktuell geschriebene Facharbeit finden Sie hier: Facharbeit Umweltschutztechnik
Der Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)« oder »Staatlich geprüfter Techniker (Bachelor Professional in Technik)« und zum Studium in grundständigen Studiengängen (Bachelor-Studiengänge).
Mit bestandener Prüfung und der Teilnahme an der zentralen Fachhochschulreifeprüfung in Mathematik kann zugleich die Fachhochschulreife erworben werden.
Mit dem „Technikerbrief“ wird in der Regel die Voraussetzung zur Ernennung zur/zum Betriebsbeauftragten für Abfall sowie Gewässerschutz erfüllt, sowie der Teil IV der Meisterprüfung (Ausbildereignungsprüfung) erbracht. Diese Zusatzzertifikate sind für die Umweltschutztechnik-Absolventen von hohem Stellenwert, da sie die Einstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Finanzierung
Anmeldung
Der Anmeldeschluss zur Fachschule Umwelttechnik für das im August beginnende Schuljahr ist der 31.03 eines jeden Jahres. Die Anmeldung erfolgt im Schulbüro bei Frau Albers. Gerne können Sie vor der Anmeldung einen Beratungstermin vereinbaren, an dem wir Sie über die Schulform informieren und Ihnen Antworten auf individuelle Fragen geben. Folgende Unterlagen sind im Original im Büro der Schule abzugeben bzw. vorzulegen: Anmeldeformular, Lebenslauf, zwei Passbilder, letztes Berufsschulzeugnis, Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (kann evtl. nachgereicht werden) oder andere Nachweise über den beruflichen Werdegang und Kopie der Meldebescheinigung. Das Anmeldeformular finden Sie im Download-Bereich.
Anmeldefrist verlängert bis zum 30.04.2026!


















